Mediation

„Es hilft nicht immer Recht zu haben.“
(J. W. Goethe, Reineke Fuchs)

Grundlagen der Mediation


Der Begriff Mediation entstammt der englischen Sprache, kommt jedoch ursprünglich aus dem Spätlateinischen, wo Mediation friedensstiftende, versöhnende Vermittlung bedeutet. In der Rechtspflege wird der Begriff Mediation für die Erarbeitung einer außergerichtlichen Konfliktlösung unter den Betroffenen verwendet.

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren in dem unabhängige, unparteiliche Dritte (Mediatoren) die Konfliktparteien darin unterstützen, in eigener Verantwortung, einvernehmlich, zu einer für sie passenden Streitlösung zu finden.
Merkmal des Verfahrens ist die vertrauensvolle, offene Kommunikation und Kooperation zwischen den Konfliktparteien.
Mediatoren sind verantwortlich für die Kommunikation und den Ausgleich zwischen den Parteien, nicht jedoch für das inhaltliche Ergebnis der Verhandlungen. Dieses wird zwischen den Konfliktpartnern in eigener Verantwortung erarbeitet, wobei in schwierigen Fällen auch Juristen hinzugezogen werden können. Ergebnis sollte eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung sein.
Das Ergebnis wird schriftlich bzw. vertraglich festgehalten.

Vorteile einer Streitbeilegung durch Mediation


Kostenreduktion:
Ein Mediationsverfahren ist günstiger als ein Gerichtsverfahren, in dem sich zu Anwalts- und Gerichtskosten Zeitaufwand, psychische Belastungen, Kosten für Gutachten, und Ähnliches mehr addieren können.

Zeitgewinn:
Offene Konflikte schränken Lebensqualität und Handlungsspielräume erheblich ein. Rechtsunsicherheit lähmt die Entscheidungsfindung für künftige Vorhaben. Eine schnelle Konfliktlösung kann wichtiger sein, als ein zu spät gewonnener Prozess.

Win-win-Lösung:
Die Konfliktlösung sollte die Interessen der jeweiligen Konfliktpartei berücksichtigen, so dass im Idealfall die Einigung zum Nutzen aller ist.

Befriedung:
Verständnis und Versöhnung können geweckt werden. Dadurch ist in Zukunft wieder ein besserer Umgang miteinander möglich, insbesondere wenn die am Konflikt Beteiligten weiter miteinander Umgang pflegen müssen. Beispiele sind Sorgerechtsfragen, Nachbarschaftsstreit oder Konflikte am Arbeitsplatz.

Vermeidung künftiger Konflikteskalationen:
Wenn die Parteien ihre eigenen Interessen in der Einigung berücksichtigt finden, bekommen sie Zuversicht in Ihre Fähigkeit, Probleme selbst lösen zu können. Damit ist eine bessere Ausgangslage für die Bewältigung künftiger Auseinandersetzungen geschaffen.